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+++ CSIC und Regierung der Kanaren unterzeichnen Protokoll zur Reduzierung vulkanischer Risiken +++ Die Handelskammer bearbeitet Wohnraummietzuschüsse der Regierung der Kanaren +++ Vom Vulkan betroffene Bananenbauern sind 2024 von der 70%-Vermarktungspflicht für POSEI-Hilfen befreit +++
CSIC und Regierung der Kanaren unterzeichnen Protokoll zur Reduzierung vulkanischer Risiken

Vulkan Tajogaite Oktober 2021
© Michael Nguyen
Der Oberste Rat für wissenschaftliche Forschung (CSIC) und die Regierung der Kanarischen Inseln haben ein Abkommen unterzeichnet, um die vulkanischen Risiken in der Region zu verringern. Das Protokoll fördert eine enge Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Verwaltung, um durch den Austausch von Forschungsergebnissen Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung vulkanischer Gefahren zu verbessern.
Ein zentrales Element der Zusammenarbeit ist die Entwicklung von Gefährdungskarten für die Kanarischen Inseln, die potenziell gefährdete Gebiete visuell darstellen. Diese Karten dienen als wichtiges Werkzeug zur Notfallplanung, Ressourcenpriorisierung und Bewusstseinsbildung der Bevölkerung.
Darüber hinaus umfasst das Abkommen die Erstellung von Berichten, die Bildung von Arbeitsgruppen, die Förderung technologischer Innovationen und die Schulung von Fachkräften. Die Erlebnisse der Eruption auf La Palma im Jahr 2021 verdeutlichen die Notwendigkeit einer besseren öffentlichen Sensibilisierung und eines Mehrgefahrenansatzes in Notfallplänen, der auch Erdbeben, Tsunamis und Erdrutsche berücksichtigt.
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Die Handelskammer bearbeitet Wohnraummietzuschüsse der Regierung der Kanaren

Santa Cruz de la Palma © Heidrun Schumann
Die Handelskammer von Santa Cruz de Tenerife wird im Rahmen der öffentlich-privaten Zusammenarbeit die Bearbeitung von Wohnraummietzuschüssen übernehmen, die von der kanarischen Regierung genehmigt wurden. Diese Zuschüsse sollen einkommensschwachen Mietern auf den Kanarischen Inseln helfen, indem bis zu 50 % der Miet- oder Nutzungsgebühren für Wohnraum oder Zimmer übernommen werden, die als Hauptwohnsitz dienen.
Finanziert wird das Programm durch den Staat mit 12,5 Millionen Euro und durch die Kanarischen Inseln mit 3,7 Millionen Euro für die Jahre 2024 und 2025. Die Anträge können bis zum 30. August, auf La Palma bis zum 2. September, eingereicht werden.
Anspruchsberechtigt sind volljährige Bewohner Spaniens mit einem Mietvertrag auf den Kanaren und einem Jahreseinkommen bis maximal dem 3-fachen IPREM (ein in Spanien festgelegter Referenzwert zur Bestimmung der Anspruchsberechtigung für Sozialleistungen). In besonderen Fällen wie bei Familien mit Mehrkindstatus oder Menschen mit Behinderung kann das Einkommen bis zum 5-fachen IPREM reichen. Die Mietzuschüsse sind auf 600 Euro, in Ausnahmefällen auf 900 Euro begrenzt, und für Zimmermieten bis zu 300 Euro. In speziellen Fördergebieten kann der Zuschuss bis zu 450 Euro betragen.
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Vom Vulkan betroffene Bananenbauern sind 2024 von der 70%-Vermarktungspflicht für POSEI-Hilfen befreit

Las Norias © Heidrun Schumann
Das Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei und Ernährungssouveränität der Kanarischen Inseln wird auch 2024 Bananenproduzenten auf La Palma, die durch den Vulkanausbruch betroffen sind, weiterhin von der Verpflichtung befreien, mindestens 70 % ihrer Produktion zu vermarkten. Diese Maßnahme soll den Ertragseinbußen in den betroffenen Gemeinden Tijarafe, Los Llanos de Aridane, Tazacorte, El Paso und Fuencaliente Rechnung tragen, da die Anbaubetriebe aufgrund der Auswirkungen des Ausbruchs noch nicht wieder ihre volle Produktionskapazität erreicht haben.
Nach Feststellung der Probleme, die durch Wiederbepflanzungen, unzeitgemäße Beschneidungen, ungewöhnliche Temperaturen und Schwierigkeiten mit der Bewässerungsinfrastruktur entstanden sind, wird das Ministerium die Situation jeder Plantage individuell prüfen. Grundlage hierfür sind die von den Bananenproduzentenorganisationen (OPP) nach Jahresabschluss übermittelten Daten. So wird entschieden, welche Betriebe von der Vermarktungspflicht befreit werden und damit die POSEI-Beihilfe für 2024 erhalten können.

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Diese Maßnahme basiert auf einer Mitteilung der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission vom 3. März 2022, die Ausnahmen von der Vermarktungspflicht vorsieht, bis die Kulturen wieder ihre volle Produktivität erreichen. Mit der Verordnung Nr. 274/2023 vom 19. Dezember 2023 wurden diese Beihilfen ausgeschrieben, die für Gebiete gelten, die weiterhin unter den Folgen des Vulkanausbruchs auf La Palma leiden, insbesondere in den oben genannten Gemeinden.
Das Gesetz Nr. 3/2024 sichert den betroffenen Produzenten eine Beihilfe in Höhe derjenigen, die sie in der Kampagne 2021 für ihre zugewiesene Referenzmenge erhalten haben, welche mit der geschädigten Anbaufläche verbunden ist. Zudem wird eine Zusatzbeihilfe für den Freilandanbau gewährt, bis die Flächen wieder vollständig produktiv sind.
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