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Miteinander von Radlern und Autofahrern in Spanien und auf La Palma
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht:
Andere Länder – andere Gesetze!
Immer mehr Radfahrer entdecken die Kanareninsel La Palma als Urlaubsziel. Zum einen strampeln Mountain-Biker teils über öffentliche Straßen zu ihren abenteurlichen MTB-Trails in der Vulkanlandschaft. Zum anderen sieht man auch zunehmend ganze Kolonnen von Straßenrädern – und hinter ihnen oft lange Schlangen. Viele Autofahrer sind genervt, vor allem, wenn die Biker nebeneinander fahren, und man auf den kurvigen Strecken der Isla Bonita einfach nicht vorbeikommt. Aber das dürfen die Stahlross-Kapitäne in Spanien und es gibt hierzulande noch mehr Regeln, die wohl nicht nur Autofahrer aus dem Ausland überraschen.
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Radeln und Autofahren auf spanischen Straßen: Hier ist so manches anders als zuhause – und zwar für Radler und Autofahrer! Foto: DGT
Sechs von zehn Spaniern kennen die überarbeitete Straßenverkehrsordnung Ley de Tráfico im Blick auf Radler und Autofahrer in ihrem Land nicht, obwohl vier von zehn selbst öfter mal mit dem Drahtesel unterwegs sind. Dies erklärte die oberste spanische Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico del Gobierno de España (DGT) erst kürzlich in einer Pressemitteilung. Und weil die Gesetze nicht nur für Spanier gelten, fassen wir die wichtigsten Leys de Tráfico mal kurz für interessierte Biker aus dem Ausland zusammen.
Radeln nebeneinander – darf man das?
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Radeln nebeneinander: Ist in Spanien erlaubt, aber maximal zwei Fahrer dürfen parallel fahren und nur in übersichtlichen Straßenbereichen. Grafik: DGT
Allem voran das berühmt-berüchtigte „Nebeneinanderfahren“, das vielen Autofahrern die Galle hochkommen lässt: Die Drahtesel-Reiter dürfen in Spanien tatsächlich parallel fahren, allerdings in einer Kolonne maximal zu zweit und nur dann, wenn es keine Schilder gibt, die das Nebeneinander verbieten. Das Gesetz sagt allerdings auch, dass sie sich in unübersichtlichen Straßenbereichen hintereinander einreihen müssen. Im Vergleich dazu steht in der deutschen Straßenverkehrsordnung, dass Radler grundsätzlich immer einzeln hintereinander fahren müssen. Doch selbst hier gibt es eine Ausnahme: Parallel-Fahren ist erlaubt, wenn der Verkehr nicht behindert wird.
Autofahrer und Radfahrer – wer hat Vorfahrt?
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Achtung Autofahrer an Kreuzungen und bei der Einfahrt in Kreisverkehre in Spanien: Die Radler haben – wie diese Grafik des DGT zeigt – Vorfahrt, die motorisierten Verkehrsteilnehmer müssen warten, bis die gesamte Stahlross-Kolonne vorbeigezogen ist.
Ganz wichtig zu wissen ist außerdem, dass Radfahrer in Spanien Vorfahrt vor motorisierten Verkehrsteilnehmern haben. Dabei muss der Autofahrer eine Biker-Kolonne laut Gesetz als „einzelne mobile Einheit“ betrachten. Das heißt zum Beispiel, dass der Trupp nur im Ganzen überholt werden darf – und natürlich nur, so das Gesetz, wenn das Manöver die Radler nicht behindert oder in Gefahr bringt. Zu wissen, dass eine Fahrrad-Gruppe als „einzelne mobile Einheit“ gilt, ist auch an Kreuzungen und Kreisverkehren wichtig. Sobald ein Biker sich an der Kreuzung befindet oder in den Kreisverkehr eingebogen ist, müssen die motorisierten Fahrer warten, bis der ganze Verbund mit Pedalantrieb den Bereich passiert hat.
Wie und wo darf man die Radler überholen?
Beim Überholen von einzelnen oder als Gruppe reisenden Fahrradfahrern muss ein seitlicher Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden – diese Mindestdistanz zum Bike gilt auch beim beim Ausscheren und Wiedereinscheren. Übrigens sind die 1,5 Meter auch Pflicht für die Pedalisten, wenn sie etwa langsame landwirtschaftliche Fahrzeuge überholen.
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Ausnahme im Überholverbot der durchgezogenen Linie in Spanien: Wenn kein Gegenverkehr ist, dürfen Fahrradfahrer überholt werden, um den vorgeschriebenen seitlichen Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten. Grafik aus Animation DGT
Um die 1,5 Meter- Distanz zum Rad einzuhalten, muss man natürlich auf die Gegenfahrbahn ausweichen – und hier wartet das spanische Gesetz mit einer für deutsche Autofahrer großen Überraschung auf: „Unter bestimmten Bedingungen ist es erlaubt, Radfahrer auch auf einer durchgezogenen Linie zu überholen“. Die DGT hat dazu eine Animation ins Internet gestellt. Diese zeigt zuerst, wie ein Wagen den Radler touchiert, weil der Fahrzeuglenker die durchgezogene Linie beachtet und so den Mindestabstand nicht einhalten kann. Anschließend sieht man in der Animation, wie´s geht: Wenn kein Gegenverkehr kommt, darf das Auto die durchgezogene Linie beim Überholen des Bikes überfahren, um die 1,5 Meter Mindestabstand einzuhalten – hier klicken.
Welche Pflichten haben die Radfahrer in Spanien?
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Pflicht für Fahrradfahrer in Spanien: Falls vorhanden, muss der Randstreifen genutzt werden. Ausnahme: In abschüssigen Bereichen der Straße dürfen sie aus Sicherheitsgründen auf die Fahrbahn einschwenken. Außerdem gilt auf Landstraßen: Helmpflicht für alle Biker! Grafik: DGT
Natürlich sind die Radler in Spanien wie in anderen Ländern grundsätzlich den Regeln für alle Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr unterworfen. Dazu kommt die Pflicht, dass sie die Randstreifen oder spezielle Fahrrad-Zonen benutzen müssen, sofern diese vorhanden sind . Auch das ist in Deutschland anders, wo Radwegepflicht nur in Bereichen der blauen Schilder mit weißem Fahrradsymbol herrscht. Ansonsten gilt in Spanien wie auch in Deutschland die Vorschrift, dass sich die Radler so weit rechts wie möglich halten müssen und nur den notwendigen Raum auf der Fahrbahn beanspruchen.
Im spanischen Gesetz ist außerdem die Helmpflicht auf Landstraßen festgeschrieben – in der Stadt müssen nur Radler unter 16 Jahren einen „Casco“ tragen, es sei denn, die zuständigen Verkerhsbehörden empfehlen ihn für alle. Im Vergleich dazu gibt es in Deutschland keine allgemeinde Helmpflicht, auch nicht für Kinder, sondern nur den Ratschlag, den Kopfschutz zu tragen. Noch ein wichtiger Punkt, den viele Biker in Spanien nicht beachten: Das Gesetz verbietet Kopfhörer im Ohr bei der Fahrt auf den Straßen und natürlich – wie auch den anderen Verkehrsteilnehmern – on the road mobil zu telefonieren. Obligatorisch für die Fahrradfahrer in Spanien ist zudem, inner- wie außerorts das Vorderlicht einzuschalten sowie Reflektoren hintem am Rad zu befestigen. Nachts muss reflektierende Kleidung getragen werden.
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Alkohol- und Drogenkontrollen: In Spanien warten die auch auf Fahrradfahrer… Grafik: DGT
Im Blick auf Alkohol und Drogen haben sich Fahrradfahrer in Spanien den gleichen Kontrollen zu unterziehen wie die Autofahrer. Und für beide Gruppen gelten folgende Grenzwerte: Die Alkoholkonzentration in der Atemluft darf 0,25 Milligramm pro Liter nicht überschreiten; das Limit bei der Konzentration im Blut liegt bei 0,5 „Promille“. Fahranfänger im motorisierten Bereich dürfen maximal 0,15 Milligramm pro Liter Alkohol ins Röhrchen pusten – also 0,3 Promille im Blut haben. Motorisierten Verkehrsteilnehmern drohen Bußgelder ab 500 Euro und Punkte, die in Spanien von einem Guthaben abgezogen werden – da es kein Puntekonto für Radler gibt, bekommen sie nur einen saftigen Strafzettel. Ab 1,2 Promille ist Trunkenheit im Vekehr in Spanien eine Straftat – es drohen gemeinnützige Arbeit oder sogar Gefängnis und Fahrverbote. Die DGT hat ein PDF ins Internet gestellt, das auch eine Übersicht gibt, wieviel Promille bei welchen Getränken resultieren – die Tabelle versteht man auch, wenn man nicht spanisch spricht.
Was tun bei einem spanischen Bußgeldbescheid?
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Alkohol am Fahrradlenker in Spanien: kann ein Loch in die Reisekasse reißen.
Wer einen spanischen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen die Verkehrssicherheit erhält, muss ihn laut dem spanischen Fremdenverkehrsamt grundsätzlich immer bezahlen. Welche Möglichkeiten man hat , zeigt diese Internetseite der DGT in deutscher Sprache.
Safe Bike La Palma: Ein voller Erfolg
Zum Schluss ein kleiner Rückblick, der zeigt, wie groß das Thema Radeln auf der Isla Bonita geschrieben wird: Am 13. Dezember 2015 fand der erste Safe Bike La Palma statt, wobei auf Anhieb mehr als 300 Biker von Santa Cruz über den Süden der Insel nach El Paso strampelten. Ziel dieser Fahrrad-Demo war, auf die Verletzlichkeit der Drahtesel-Piloten im Straßenverkehr und die gesetzlichen Regelungen aufmerksam zu machen. Ergebnis: ein voller Erfolg! Eine Umfrage im Anschluss an die Tour brachte ans Licht, dass 100 Prozent der Teilnehmer bei einer Neuauflage wieder in die Pedale treten wollen.
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Safe Bike La Palma im Dezember 2015: Hier radelten teils mehrere Stahlross-Kapitäne nebeneinander – das ging allerdings nur bei dieser Extra-Tour. Ansonsten gilt: maximal zwei Radler dürfen parallel fahren, und in unübersichtlichen Straßenbereichen müssen sie sich wieder hintereinander einreihen. Foto: Safe Bike La Palma
The post Rad und Auto in Spanien: aktuelle Gesetzeslage appeared first on La Palma 24 Journal.