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Bundestagswahl 2017: Wahlberechtigte im Ausland

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Deutsche im Ausland mit und ohne Wohnsitz in der alten Heimat können wählen

 

Auslandsdeutsche: Eintrag ins

Wählerverzeichnis bis 3. September 2017

Am 24. September 2017 wählen die Deutschen wieder den Bundestag. Auch im Ausland wohnende und urlaubende Bundesbürger können daran per Briefwahl teilnehmen. Allerdings unter gewissen Bedingungen.

 

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Urlauber und noch in Deutschland gemeldet Ausländer:

Wer bei der Bundestagswahl am 24. September 2017 urlaubt oder Auswanderer, die noch in Deutschland gemeldet sind: einfach Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde anfordern. Auslandsdeutsche müssen sich zuerst ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Foto: Wahlleiter BRD

Wer im Ausland lebt und noch einen Wohnsitz in der BRD hat, muss zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2017 lediglich die Briefwahlunterlagen bei seiner Gemeinde anfordern. Sogenannte Auslandsdeutsche, also in Deutschland nicht mehr gemeldete Bundesbürger, können ebenfalls wählen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für Wahlberechtigte erfüllen.

Und das geht so: Auslandsdeutsche, die an der Bundestagswahl 2017 per Briefwahl teilnehmen wollen, müssen als Erstes bis spätestens 3. September 2017 mit einem dafür erstellten Formular ihren Eintrag in das Wählerverzeichnis beantragen – und zwar bei der Gemeinde, in der sie zuletzt gemeldet waren. Dieses Formular steht auf der Internetseite des Bundeswahlleiters als PDF zum Download bereit, und es muss ausgedruckt, ausgefüllt, handschriftlich unterzeichnet und zurück geschickt werden – auf diesen Link klicken.

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Briefwahlunterlagen:

Briefwahlunterlagen: müssen spätestens am Tag der Bundestagswahl, 24. September 2017, 18 Uhr, auf der auf dem Wahlumschlag voradressierten Stelle eingehen. Foto: Wikipedia

Das PDF mit dem Formular enthält auch ein Merkblatt, in dem alle Details erklärt werden. Der Bundeswahlleiter schreibt auf seiner Website weiter, dass es die Formulare außerdem bei den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gibt.

Nach dem Eintrag in das Wählerverzeichnis erhalten Auslandsdeutsche ohne weitere Anforderung die für die Briefwahl erforderlichen Unterlagen. Für sie wie für alle anderen Deutschen, die per Briefwahl ihre Stimme abgeben, gilt: Die Unterlagen müssen spätestens am Tag der Bundestagswahl, 24. September 2017, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag voradressierten Stelle eingehen. Spätere Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

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